Allgemeine Geschäftsbedingungen
Cars & Cycles Mietwerkstatt

§ 1

Die Lieferung, Leistung und Angebote der Cars & Cycles Mietwerkstatt, Geschäftsbereich der Firma IDEA FACTORY, Franziska Rieg-Strohbeck erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.


§ 2

Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei allen Gebrauchtteilen um Teile aus Alt- oder Unfallfahrzeugen handelt, die einem gewissen Verschleiß unterworfen waren.
Angegebene Km-Laufleistung sind ca.-Angaben, die vom Tachostand abgelesen oder vom Verkäufer des Kfz angegeben wurden.


§ 3

Beide Vertragsteile sind an Angebote 2 Wochen ab Abgabe gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Cars & Cycles Mietwerkstatt, Geschäftsbereich der Firma IDEA FACTORY, Franziska Rieg-Strohbeck. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und Zusicherungen von Eigenschaften bedürfen der Schriftform.


§ 4
Sachmängelhaftung und Garantiebedingungen:

Die Sachmängelhaftung für gebrauchte Ersatzteile beträgt 1 Jahr und beginnt mit dem Datum der Übergabe der Gegenstände. Für neue Ersatzteile beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Kauf. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblich oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf von gebrauchten Ersatzteilen unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung. Für den Fall der Sachmangelhaftung kann der Kunde zunächst unter folgenden Voraussetzungen nur Ersatz oder Nachbesserung verlangen, wobei mehrfache Nachbesserungen zulässig sind:


Der Nachbesserungsanspruch muss schriftlich bei der Cars & Cycles Mietwerkstatt, Geschäftsbereich der Firma IDEA FACTORY, Franziska Rieg-Strohbeck angezeigt werden.
Das verkaufte Teil muss von einer anerkannten Fachwerkstatt fachgerecht und ordnungsgemäß eingebaut worden sein.
Bevor eine andere Werkstatt beauftragt wird, muss der Cars & Cycles Mietwerkstatt, Geschäftsbereich der Firma IDEA FACTORY, Franziska Rieg-Strohbeck sofort Gelegenheit zur Besichtigung und Behebung des gerügten Mangels gegeben werden.
Ein Garantieanspruch erlischt:
bei Einsatz ungeeigneter Betriebsstoffe, Ölmangel, Überhitzung falscher Zünd- oder Glühkerzen, Filter
und anderer Verschleißteile.
wenn der fachlich richtige Einbau der Baugruppe nicht mit der Einbaurechnung von
einem Kfz-Meisterbetrieb nachgewiesen werden kann.
wenn beim Einbau des zu garantierenden Bauteils die Betriebsstoffe (Öl, Frostschutz
usw) sowie die Zahnriemen nebst Spannelementen nicht erneuert worden sind.
wenn Eingriffe am Km-Zahler vorgenommen wurden.
Wenn das Fahrzeug, in dem die Teile eingebaut wurden, einem anderen als dem vom
Hersteller vorgesehenen Verwendungszweck genutzt wurde. (Sportzwecke, Überladung usw.)
Verletzt der Kunde eine dieser Obliegenheitspflichten, sind Sachmangelhaftungsansprüche gegenüber der Cars & Cycles Mietwerkstatt, Geschäftsbereich der Firma IDEA FACTORY, Franziska Rieg-Strohbeck ausgeschlossen. Nachbesserung ist dann ausgeschlossen, wenn das Ersatzteil missbräuchlich benutzt oder überbeansprucht worden ist. Wenn Nachbesserungen der Ersatzteillieferungen nicht möglich sind bzw. fehlschlagen, kann der Kunde die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder eine Gutschrift. Schadenersatzansprüche erstrecken sich nur auf das gekaufte Ersatzteil und nicht auf dem Kunden entstandene Sach- und Folgeschäden. Der Käufer hat im Falle eines Sachmangels die Kosten für Abschleppen, Leihauto, Gutachter, Ein- und Ausbau, Reisekosten, Übernachtungen, entgangenen Gewinn usw. selbst zu tragen.
Elektronische Gebrauchteile sind generell vom Umtausch ausgeschlossen.



Nicht unter die Garantie fallen: Alle Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Wellendichtringe, Schläuche, Rohrleitungen, Kabel, Kerzen, Zahnriemen, Schrauben und Stehbolzen, auch wenn diese Bestandteil eines versicherten Teils bzw. Aggregates sind. Es werden keine Garantieleistungen erbracht, wenn der Schaden durch oder bei der Montage entstanden ist sowie durch äußere Einflüsse (z.B. Unfall, unbefugter Gebrauch, Unwetter usw.)
Die Garantie gilt für die Bundesrepublik Deutschland und ist nicht auf andere übertragbar.

Sollte der gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so hat der Käufer dies unverzüglich bei der Transportperson und der Cars & Cycles Mietwerkstatt, Geschäftsbereich der Firma IDEA FACTORY, Franziska Rieg-Strohbeck zu reklamieren. Die ordnungsgemäße Durchführung der Wartungsarbeiten an dem der Garantie unterliegenden Teil entsprechend den Garantiebedingungen ist für die Erhaltung der Garantie Voraussetzung. Wenn die Garantiebedingungen keine weitergehenden Vorschriften enthalten, ist die Durchführung der vom Hersteller des gelieferten Teils vorgeschriebenen und empfohlenen Wartungs- und Pflegearbeiten (siehe Wartungsheft des Herstellers) ausreichend. Von allen Wartungsarbeiten müssen die Originalrechnungen mit Materialscheinen sorgfältig aufbewahrt werden, da diese im Schadenfall als Nachweis für ordnungsgemäße Wartung vorgelegt werden müssen.


Wird ein Teil von einem Kunden zurückgegeben, welches keine Mängel vorweist und kein Fehler der Cars & Cycles Mietwerkstatt, Geschäftsbereich der Firma IDEA FACTORY, Franziska Rieg-Strohbeck vorliegt, wird eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 10 % des Kaufpreises erhoben.

Die Cars & Cycles Mietwerkstatt, Geschäftsbereich der Firma IDEA FACTORY, Franziska Rieg-Strohbeck haftet nur für die Nichterfüllung eines Kaufvertrages, wenn dieser durch sein grob fahrlässiges Verhalten nicht realisiert werden konnte.


§ 5

Zahlungsbedingungen Alle Rechnungen der Cars & Cycles Mietwerkstatt, Geschäftsbereich der Firma IDEA FACTORY, Franziska Rieg-Strohbeck sind sofort ohne Abzug fällig. Kommt der Kunde 4 Wochen nach Rechnungsstellung mit der Bezahlung in Verzug, so fallen dann Verzugszinsen von 4 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bank an. Wird eine Anzahlung geleistet, ist der Käufer verpflichtet, das Fahrzeug bzw. die Ersatzteile innerhalb von 4 Wochen ab Kaufvertragsdatum vollständig zu bezahlen und abzuholen. Hält der Käufer diese Frist nicht ein, ist die Cars & Cycles Mietwerkstatt, Geschäftsbereich der Firma IDEA FACTORY, Franziska Rieg-Strohbeck berechtigt, das Fahrzeug bzw. die Ersatzteile anderweitig zu verkaufen. In diesem Fall erhält der Käufer seine Anzahlung zurück unter Verrechnung von einem täglichen Standgeld bzw. Lagerkosten in Höhe von 5 € pro Tag.


§ 6
Nutzung der Mietwerkstatt

Für die Nutzung der Mietwerkstatt gelten folgende Bedingungen:
Der Vermieter stellt Werkzeug und Maschinen in betriebsfähigem Zustand zur Verfügung. Stellt der Kunde Mängel an den Mietgegenständen fest, sind diese sofort zu reklamieren.
Der Vermieter haftet nur für Sach- und Personenschäden des Kunden sowie Dritter, wenn diese durch Mängel, die bereits bei Übergabe am Mietgegenstand vorhanden waren, verursacht wurden.
Die Haftung bei selbst mitgebrachten Werkzeugen und Maschinen liegt beim Kunden.
Die vorgeschriebenen Sicherheitsbestimmungen beim Einsatz der Mietgegenstände und der selbst mitgebrachten Werkzeuge sind unbedingt einzuhalten.
Der Einsatz selbst mitgebrachter Werkzeuge und Maschinen, die ein erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellen (Schweißgeräte, Trenngeräte, umweltgefährdende Tätigkeiten usw.) sind dem Vermieter anzuzeigen.
Der Einsatz aller Werkzeuge und Maschinen ist nur zum bestimmungsmäßigen Gebrauch zulässig.
Der Kunde hat die gemieteten Gegenstände pfleglich zu behandeln, für Schäden, Zerstörung, Diebstahl und Verlust und die daraus resultierenden Folge- und Ausfallkosten haftet der Kunde in vollem Umfang. Ebenso für Unfälle, die in seinem Verantwortungsbereich entstehen. Weitergabe der Mietgegenstände an Dritte ist nicht gestattet.

Werkzeuge und Maschinen dürfen nur an dem angemieteten Arbeitsplatz eingesetzt werden. Der Mietzins wird nach den gültigen Preislisten berechnet und ist im voraus zu bezahlen. Eine Verlängerung der vereinbarten Mietzeit ist nicht möglich. Der angemietete Arbeitsplatz und die benutzten Werkzeuge sind gesäubert zu hinterlassen. Die Entsorgung selbst mitgebrachter und ausgebauter Materialien liegt beim Kunden. Bei Nichtnutzung reservierter Arbeitsplätze und Mietgegenstände ist der volle Mietpreis zu zahlen. Der Vermieter haftet nur für die Nichterfüllung eines Mietvertrages, wenn dieser durch sein grob fahrlässiges Verhalten nicht realisiert werden konnte.


§ 7

Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist der Sitz bzw. die Verkaufsstelle der Cars & Cycles Mietwerkstatt, Geschäftsbereich der Firma IDEA FACTORY, Franziska Rieg-Strohbeck. Als Gerichtsstand wird für beide Vertragspartner das für den Firmensitz zuständige Gericht bestimmt.


§ 8

Falls eine Bestimmung dieses Vertrages nicht wirksam sein sollte, gelten anstelle der unwirksamen Bestimmung die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.

73655 Plüderhausen, 15.06.2006